Samstag, 18. November 2017

Rolf Hinrichs - Schallimmission

Bis in die 1990er Jahre kamen im Windkraftanlagenbau Anlagen mit der so genannten Stall-Technik zum Einsatz. Dabei konnte der Anstellwinkel der Rotorblätter nicht verstellt werden. Bei bestimmten Windgeschwindigkeiten kam es zu einem Strömungsabriss an den Rotorblättern. 

Das führte zu starken Geräuschentwicklungen.

Moderne Windkraftanlagen kennen dieses Problem nicht mehr. Es werden derzeit nur noch Anlagen mit der Pitch-Technik errichtet. Diese Technik ermöglicht es, ähnlich wie bei einem Hubschrauber, den Anstellwinkel der Rotorblätter zu verändern. Damit kann zum einen der Wirkungsgrad der Anlage, abhängig von der Windgeschwindigkeit, verbessert werden, zum anderen wird dadurch die Schallimmission verringert, da es zu keinem Strömungsabriss mehr kommen kann.

Es wird oft behauptet, das Anlagen für Onshore Windkraft nur dort errichtet werden dürfen, wo ein bestimmter Abstand zu Wohn- oder Industriegebieten eingehalten werden kann, um die Beeinträchtigung der Anrainer durch die erwartete Lärmbelästigung zu verringern.
Dies ist so nicht richtig.


Der Abstand ist vielmehr abhängig von der Größe der zu errichtenden Anlage und der von ihr zu erwartenden Schallimmission. Als Beispiel sei hier angeführt, dass die von einer technischen Anlage verursachte Schallimmission in Deutschland in reinen Wohngebieten nachts einen Dauerschalldruckpegel von 35 dB nicht überschreiten darf. Anrainer sollen durch diese gesetzliche Regelung vor einem zu hohen Lärmpegel geschützt werden.


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